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   LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13   

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https://dejure.org/2014,43738
LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13 (https://dejure.org/2014,43738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13 (https://dejure.org/2014,43738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2014 - 9 TaBV 172/13 (https://dejure.org/2014,43738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 BetrVG

  • IWW

    § 5 Abs. 3 BetrVG, § ... 23 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, §§ 8 Abs. 4, 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 ArbGG, 66 Abs. 1, 89 Abs. 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 6 ArbGG, 264 Nr. 2 ZPO, §§ 87 Abs. 2 Satz 3, 2 Halbs., 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 77 Abs. 6 BetrVG, § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 87 BetrVG, § 85 Abs. 1 ArbGG, § 890 ZPO, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung des sich aus einer Betriebsvereinbarung ergebenden Dienst- bzw. Schichtplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77
    Arbeitszeit; Regelungsabrede; Schichtarbeit; Unterlassung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77
    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung des sich aus einer Betriebsvereinbarung ergebenden Dienst- bzw. Schichtplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Die Betriebsvereinbarung ist Anspruchsgrundlage und zwar unabhängig davon, ob sich der Anspruch unmittelbar aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG ergibt oder ob er seinen Grund in der Betriebsvereinbarung selbst hat (BAG Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Juris).

    Der Anspruch ist kein Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (BAG Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 -Juris).

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs aus § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (BAG Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 -Juris).

    Der Arbeitgeberin kann das Ordnungsgeld bei Verstoß gegen die Unterlassungspflicht nach § 85 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 890 ZPO bereits in diesem Beschlussverfahren angedroht werden (BAG Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 -Juris).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Dazu gehört, dass sie betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (BAG Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Juris; LAG Köln Beschluss vom 3. Dez. 2013 - 12 TaBV 65/13 - Juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -Juris; BAG Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -Juris).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Dafür besteht eine Vermutung, es sei denn, dass die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (BAG Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -Juris; BAG Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -Juris).

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Der Begriff des Arbeitskampfes hat in der Rechtsprechung eine ausreichende Konkretisierung gefunden (vgl. LAG Köln Beschluss vom 3. Dez. 2013 - 12 TaBV 65/13 - Juris).

    Dazu gehört, dass sie betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (BAG Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Juris; LAG Köln Beschluss vom 3. Dez. 2013 - 12 TaBV 65/13 - Juris).

  • LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Ein Alleinentscheidungsrecht kommt nur in Notfällen in Betracht, in denen sofort gehandelt werden muss, um von dem Betrieb oder den Arbeitnehmern Schaden abzuwenden und in denen entweder der Betriebsrat nicht erreichbar ist, keinen ordnungsgemäßen Zustimmungsbeschluss fassen kann oder in denen er willkürlich seine Zustimmung verweigert (Hess. LAG Beschluss vom 11. Nov. 2010 - 5 TaBV 60/10 - Juris).

    Unter einem Notfall kann in Abgrenzung gegenüber dem Eilfall jedenfalls nur eine plötzliche, nicht voraussehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss also eine Extremsituation vorliegen (BAG Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -Juris; Hess. LAG Beschluss vom 11. Nov. 2010 - 5 TaBV 60/10 - Juris).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Unter einem Notfall kann in Abgrenzung gegenüber dem Eilfall jedenfalls nur eine plötzliche, nicht voraussehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss also eine Extremsituation vorliegen (BAG Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -Juris; Hess. LAG Beschluss vom 11. Nov. 2010 - 5 TaBV 60/10 - Juris).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09

    Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Der Durchführungsanspruch kann mithin auch als Unterlassungsanspruch bestehen (BAG Beschluss vom 5. Okt. 2010 - 1 ABR 71/09 - Juris).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Innerhalb der durch das Betriebsverfassungsgesetz vermittelten Regelungsbefugnis steht es den Betriebsparteien frei, ob sie eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit durch den Abschluss einer förmlichen Betriebsvereinbarung oder formlos durch Regelungsabrede regeln wollen (BAG Beschluss vom 14. Aug. 2001 - 1 AZR 744/00 - Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.05.2010 - 13 Sa 407/10
    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13
    Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung setzt einen ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschluss des Betriebsrates voraus (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2010 - 13 Sa 407/10 -, juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2015 - 4 TaBV 32/13

    Unterlassungsanspruch betrieblicher Regelungen - Nachbindungsende

    Entscheidend für die rechtliche Einordnung sind die Umstände des Zustandekommens und der Inhalt der abgeschlossenen Vereinbarungen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 13. März 2014 - 9 TaBV 172/13 = juris Rn. 26).
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